Leitlinien des gemeinsamen Handelns –
Supplier Code of Conduct

Allgemeine Informationen zu diesen Leitlinien

Präambel

Die Primo GmbH bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Team-Playern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischer, sozialer und ethischer Verantwortung beachtet und in unserer Unternehmenskultur integriert werden. Mit dem Ziel stets vor Augen, arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Geschäftsabläufe und Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten dazu auf, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten („SCoC“) definiert die Mindestanforderungen, die Primo von seinen Lieferanten erwartet und die in deren Geschäftsbetrieb eingehalten werden müssen. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen und tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Ein Verstoß gegen diesen Kodex kann dazu führen, dass wir die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge beenden.

Grundlagen

Dieser „Supplier Code of Conduct“ basiert auf folgenden international anerkannten Standards und Vereinbarungen:

  • UN Global Compact
  • Internationale Menschenrechts-charta inklusive der relevanten Rechte aus den UN-Zivil- und -Sozialpakten
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • UN-Kinderrechtskonvention
  • UN-Frauenrechtskonvention
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (Deutschland)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • OECD-Leitlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
  • Pariser Klimaschutzabkommen
  • Minamata-Übereinkommen
  • Basler Übereinkommen

Soziale Verantwortung

Ausschluss von Zwangsarbeit

Wir dulden keine Form von Zwangs- oder Sklavenarbeit. Alle Arbeitsverhältnisse müssen auf freiwilliger Basis eingegangen werden, und es muss Arbeitnehmern jederzeit gestattet sein, ihre Tätigkeit zu beenden. Jegliche Form der Misshandlung, wie psychische Gewalt, sexuelle und persönliche Belästigung, sind unakzeptabel und nicht tolerierbar.

Kinder- und Jugendschutz

Kinderarbeit ist in keiner Phase der Produktion erlaubt. Unsere Lieferanten sind dazu verpflichtet, die Empfehlung der ILO-Konvention zum Mindestbeschäftigungsalter für Kinder einzuhalten. Dementsprechend darf das Alter nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und keinesfalls unter 15 Jahren liegen.

Wenn Kinder bei der Arbeit angetroffen werden, hat der Lieferant die Maßnahmen zu dokumentieren, die zu ergreifen sind, um Abhilfe zu schaffen und den Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen. Die Rechte junger Arbeitnehmer müssen geschützt und besondere Schutzvorschriften eingehalten werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keiner Aktivität ausgesetzt werden, die ihrer Natur oder den Umständen nach schädlich für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral ist. Sie dürfen illegale Aktivitäten (einschließlich des Kaufs und Verkaufs von Drogen oder Prostitution, für die Produktion von pornografischen Inhalten oder für sexuell explizite Darbietungen) nicht nutzen, handeln oder bereitstellen.

Verbot von Benachteiligung und Diskriminierung

Kein Team-Player darf in irgendeiner Form diskriminiert werden. Dies bezieht sich auf Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.  Der Respekt vor der Würde, der Privatsphäre und den Persönlichkeitsrechten jedes Einzelnen ist zwingend erforderlich.

Angemessene Arbeitszeiten und Vergütung

Die Arbeitszeiten müssen gesetzlichen Bestimmungen oder Branchenstandards entsprechen.

Die Entlohnung für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss mindestens dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Überstunden müssen entsprechend höher vergütet werden.

Soweit das Gehalt nicht ausreicht, die Kosten des gewöhnlichen Lebensunterhalts zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu bilden, ist der Lieferant verpflichtet, das Einkommen entsprechend zu erhöhen. Die Team-Player sollen alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erhalten. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Team-Player klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihrer Vergütung erhalten.

Achtung der Arbeitnehmerrechte

Alle Team-Player haben das Recht, sich Gewerkschaften anzuschließen und diese zu gründen, Tarifverhandlungen zu führen und kollektive Rechte auszuüben (z. B.: Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Streikrecht). Die Ausübung dieser Rechte darf nicht zu Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer führen.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Lieferanten müssen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten. Sie sind verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesundheitliche Schäden und Unfälle zu verhindern. Diese Maßnahmen sollten mindestens den geltenden nationalen Vorschriften entsprechen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz kontinuierlich zu verbessern.

Schutz menschlicher Grundbedürfnisse

Es muss dafür gesorgt werden, dass die Geschäftsaktivitäten keine schädlichen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft oder den Wasserverbrauch haben, die die natürlichen Grundlagen der Lebensmittelkonservierung und -produktion erheblich beeinträchtigen. Des Weiteren dürfen sie nicht die menschliche Gesundheit gefährden oder den Zugang zu sauberem Trinkwasser verhindern.

Ökologische Verantwortung

Reduktion von Energieverbrauch und Emissionen

Primo setzt voraus, dass die Lieferanten sich Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, um schädliche Emissionen, Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch zu minimieren.

Ressourceneffizienz optimieren

Unsere Lieferanten streben danach, die Ressourceneffizienz der verwendeten Materialien zu steigern und die Umweltauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit so gering wie möglich zu halten. Es sollten angemessene Anstrengungen unternommen werden, um die Menge des erzeugten Abfalls oder Abwassers zu verringern und Einschränkungen (zum Beispiel durch Recycling und Wiederverwendung von Materialien) zu reduzieren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Zirkularität zu erreichen.

Fairer Wettbewerb

Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, des fairen Handelns, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Darüber hinaus sind die geltenden Kartellgesetze zu beachten, welche spezielle Vereinbarungen und andere Aktivitäten im Umgang mit Konkurrenten untersagen, die Preise oder Konditionen beeinflussen könnten. Außerdem verbieten diese Regeln Absprachen zwischen Kunden und Anbietern, die darauf abzielen, die Autonomie der Kunden bei der Festlegung ihrer Preise und sonstigen Konditionen beim Weiterverkauf einzuschränken.

Einsatz gegen Bestechung und Korruption

Alle Lieferanten und deren Team-Player müssen sich so verhalten, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht. Lieferanten sind verpflichtet, ihre Entscheidungen ausschließlich auf Fakten zu stützen und nicht durch persönliche sowie private finanzielle Interessen beeinflusst werden. Wir erwarten ein Geschäftsverhalten, das auf Fairness und der Achtung geltender nationaler und internationaler Standards basiert, auf der Grundlage von Vorschriften.

Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen

Der Lieferant folgt einer systematischen Herangehensweise zur Identifizierung, Handhabung, Reduzierung und verantwortungsvollen Entsorgung oder zum Recycling von Festabfall. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist. Zudem haben sie die Verbote zur Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens zu beachten.

Ethisches Geschäftsverhalten

Schutz von Daten und Vertraulichkeit

Der Lieferant verpflichtet sich, die angemessenen Erwartungen seiner Auftraggeber, Lieferanten, Kunden, Verbraucher und Mitarbeiter in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen.

Jede unerlaubte Nutzung von Marken, Zeichnungen und Modellen ist untersagt. Unsere Lieferanten müssen sicherstellen, dass die zur Lieferung bestimmten Waren, Technologien und Dienstleistungen keine Fälschungen sind und dass sie nicht gegen Urheber-, Marken-, Patent- oder andere geistige Eigentumsrechte verstoßen. Lieferanten müssen bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, und Übermittlung personenbezogener Daten die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sowie behördliche Vorschriften einhalten.

Geistiges Eigentum

Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren. Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.